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Impressum
Das Wesentliche
Das Meister-BAFöG
•
erhalten Sie, wenn Sie einen
Lehrgang mit geregeltem Abschluss
belegen (z.B. IHK-Prüfungen)
•
muss erst nach dem Lehrgang in
kleinen Raten zurückgezahlt
werden.
•
wird Ihnen teilweise erlassen, wenn
Sie die Prüfung bestehen. Einen
weiteren Nachlass erhalten Sie,
wenn Sie sich nach dem Lehrgang
selbständig machen und mindestens
einen Arbeitsplatz schaffen.
Mehr Informationen
finden Sie im Internet auf der Seite des
Bundesministeriums für Forschung und
Bildung. Mehr...
Die Finanzierung wird angeboten von der:
NBank Investitions- und Förderbank
Niedersachsen
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Telefon: 0511-30031-0
Internet: www.nbank.de
Bildungsfinanzierung
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG
oder "Meister-BAföG”)
Mit dem Inkrafttreten des 23. BAföGÄndG wurden auch beim
„Meister-BAföG“ Verbesserungen vorgenommen. Für
Teilnehmende an Vollzeitmaßnahmen wurden rückwirkend ab
01.10.2010 sowohl die Bedarfssätze wie auch die Freibeträge
erhöht. Diese verbesserten Förderkonditionen gelten für alle
Teilnehmer/innen an Vollzeitmaßnahmen. Mit dem "Meister-
BAföG" sollen noch mehr Menschen für eine berufliche
Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine
kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen
hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und
die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten zu sichern.
Finanzierungsbeispiel
Lehrgangsgebühr:
4.900,00 €
Förderung 30,5%:
1.494,50 €
Darlehensbetrag:
3.405,50 €
Erlass nach Bestehen der Prüfung 25%
851,38 €
Ihr Eigenanteil
2.554,12 €
Das Restdarlehen (in diesem Beispiel 2.554,12 €) ist in kleinen
monatlichen Raten mit einem geringen Zinsaufschlag zu tilgen.
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